Kosten

Stundensatz (60 min) von 95,00 Euro. Erstgespräche dauern in der Regel 1 bis 1,5 Stunden. Folgetermine können kürzer ausfallen.


Meine heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr. 14 UStG befreit. Es handelt sich somit um Endpreise, die sofort in bar zu zahlen sind. Eventuelle Laborleistungen werden separat durch das Labor abgerechnet.


Als Heilpraktikerin ist es mir möglich, Rechnungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) auszustellen. Diese werden in vielen Fällen durch private Krankenkassen und private Zusatzversicherungen, sowie durch die Beihilfe voll oder anteilig übernommen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht. Prüfe bitte vorher, welche Kosten übernommen werden. Meine Rechnung ist unabhängig von einer möglichen Kostenerstattung zu begleichen.